Stellungnahme der Liga Hessen zum Entwurf einer sechsten Verordnung zur Änderung der Altenpflegeverordnung in Hessen
Da die Schulgeldpauschalen für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen bereits seit dem Jahr 2002 nicht mehr erhöht wurden, diesen aber gestiegene Personal- und Sachkosten gegenüberstanden und –stehen, begrüßen wir die Anpassung dieser um die Inflationsrate sehr.
Um die Altenpflegeschulen fortan nicht wieder mit einer „faktischen Kürzung“ - aufgrund nicht zeitnaher Anpassung der Schulgeldpauschalen um eingetretene Kostensteigerungen - in ihrer Refinanzierung zu belegen, fordern wir eine jährliche Dynamisierung der Schulgeldpauschalen um die Veränderung der Personal- (Orientierung an der Entwicklung des TVöD) und Sachkosten (Orientierung an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes).