Stellungnahme der Liga Hessen zum Entwurf einer sechsten Verordnung zur Änderung der Altenpflegeverordnung in Hessen

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Da die Schulgeldpauschalen für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen bereits seit dem Jahr 2002 nicht mehr erhöht wurden, diesen aber gestiegene Personal- und Sachkosten gegenüberstanden und –stehen, begrüßen wir die Anpassung dieser um die Inflationsrate sehr. 

Um die Altenpflegeschulen fortan nicht wieder mit einer „faktischen Kürzung“ - aufgrund nicht zeitnaher Anpassung der Schulgeldpauschalen um eingetretene Kostensteigerungen - in ihrer Refinanzierung zu belegen, fordern wir eine jährliche Dynamisierung der Schulgeldpauschalen um die Veränderung der Personal- (Orientierung an der Entwicklung des TVöD) und Sachkosten (Orientierung an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes).

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