Mehr Transparenz bei der Finanzierung sozialer Arbeit

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. hat sich mit dem Hessischen Sozialministerium auf eine Vereinbarung verständigt, auf deren Grundlage zukünftig die Verwendung der Mittel für die soziale Arbeit standardisiert nachprüfbar ist.

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Die hauptamtliche und ehrenamtliche soziale Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen wird jährlich mit Geldern aus den Lotterieerträgen des Landes unterstützt. Grundlage dafür ist das Hessische Glücksspielgesetz § 8 Abs.1 Satz 1 Ziffer 2, wonach die Liga der Freien Wohlfahrtspflege jährlich 5.299 Mio. Euro erhält. Die Mittel werden dabei auf die neun Mitgliedsverbände verteilt, die damit in der Kinder- und Jugendarbeit, bei der Integration von Migranten, Menschen mit Behinderungen, in der Arbeitsmarktförderung oder auch in der Seniorenarbeit einen gesellschaftspolitisch wichtigen Beitrag leisten.

Nach dem Hessischen Glücksspielgesetz werden neben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege auch weitere ehren- und hauptamtlich tätige Organisationen aus den Bereichen Jugendarbeit, Natur- und Umweltschutz sowie Sport mit umfangreichen Lottomitteln unterstützt.

Um die Verwendung dieser Mittel transparenter zu gestalten, haben sich das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. auf eine Vereinbarung verständigt, auf deren Grundlage zukünftig die Verwendung der Mittel für die soziale Arbeit standardisiert nachprüfbar ist. Eine solche Vereinbarung wurde ebenfalls mit den weiteren Destinatären im Jugendarbeitsbereich geschlossen.

„Wir als Land Hessen haben ein Interesse daran, in einem Bereich, in welchen umfangreiche Mittel fließen und für die Daseinsfürsorge von enormer Wichtigkeit ist, Transparenz über die Geschäfts- und Ausgabenpraktiken sowie die Wirtschaftlichkeit der Handlungen bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln, zu schaffen“, betonte der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner. „Durch diese Vereinbarung mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und ihren Mitgliedsverbänden haben wir dies auf den Weg gebracht.“

Thomas Domnick, Vorstandsvorsitzender der Liga Hessen sagte weiter, „ich freue mich, dass es mit dieser Vereinbarung gelungen ist, neben der notwendigen Transparenz der Mittelverwendung auch die Autonomie in der Mittelverwendung der Wohlfahrtsverbände zu gewährleisten“.

Die nächsten zwei Jahre wird ein regelmäßiger Austausch über die Umsetzung der Vereinbarung erfolgen, damit die Schaffung von Transparenz in der sozialen Arbeit auch praxisnah und für die Destinatäre handhabbar bleibt.