Hessisches Integrationsgesetz bringt wenig Neues

Wohlfahrtsverbände fordern die Regierungskoalition zur Nachbesserung auf

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Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen begrüßt ausdrücklich, dass es das seit langem angekündigte erste Integrations- und Teilhabegesetz bald geben wird und Hessen damit dem Vorbild anderer Bundesländer folgt.

Allerdings bringt der heute von Staatsminister Kai Klose in Wiesbaden der Presse vorgestellte Gesetzentwurf keine maßgeblichen rechtlichen Neuerungen.

„Leider beschränkt sich die Landesregierung auf die Festschreibung ihrer bereits bestehenden integrations- und förderpolitischen Maßnahmen“, kommentiert Dr. Yasmin Alinaghi, stellvertretende Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, den Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Koalition. Viele wichtige Impulse und Beratungsergebnisse der Hessischen Integrationskonferenz und ihrer Themenforen sind kaum berücksichtigt worden. Im Gesetzentwurf findet sich eine Vielzahl von Kann-Regelungen, die den Behörden den weitesten Ermessensspielraum zubilligen. Einklagbare Rechtsansprüche werden nicht festgelegt. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf merken die hessischen Wohlfahrtsverbände auch an, dass er begriffliche Unklarheiten und Unschärfen enthält und die Benennung tatsächlicher Maßnahmen fehlt.

Alles in allem trägt der vorliegende Gesetzentwurf nicht dazu bei, den großen Herausforderungen und Problemen in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit in Hessen effektiv begegnen zu können. „Für eine progressive Integrationspolitik – sowohl aus Sicht der Integrationsträger als auch mit Blick auf Migrant*innen und Flüchtlinge – bräuchte es einen wesentlich mutigeren Gesetzesentwurf und konkretere Maßnahmen“, so Lea Rosenberg, Geschäftsführerin des Liga-Arbeitskreises Migration und Flucht, „z. B. die in Anbetracht der anhaltenden Corona-Pandemie längst überfällige Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge oder die Aufhebung von unnötigen Arbeitsverboten von Geflüchteten, auch um dem massiven Fachkräftemangel entgegenwirken zu können und sie ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten zu lassen.

Die Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere auch, dass es in Hessen immer noch keine unabhängigen, professionellen und landesgeförderten Beratungsstrukturen für Migrant*innen und Geflüchtete gibt und fordert außerdem eine standardmäßige Überprüfung von Bleiberechtsperspektiven für gut integrierte Geduldete und den Vorrang eines Bleiberechts vor Abschiebung.

„Wir appellieren an die Landespolitik, das hessische Integrationsgesetz nachzubessern und bei seiner Gestaltung und Umsetzung die Expertise der Migrant*innenorganisationen und anderer sozialer Träger zu nutzen“, so Alinaghi. Zusätzlich zum Integrationsgesetz braucht es in Hessen auch ein Antidiskriminierungsgesetz, das CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, aber ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl noch nicht auf den Weg gebracht haben.

 

Ansprechpartnerin

Lea Rosenberg

GeschäftsführendeLiga-Arbeitskreis „Flucht und Migration“

Tel.: 069 955 262 -52

Mobil: 0163-6141652

E-Mail:  lea.rosenberg(at)paritaet-hessen.org