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Hessen stärkt digitale Beratung für Familien

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen setzt das erfolgreiche Projekt „Blende(n)d beraten“ fort. Dank Landesförderung kann das digitale Beratungsangebot in den hessischen Schwangerschaftsberatungsstellen weiter ausgebaut und dauerhaft etabliert werden.

Das verbändeübergreifende Projekt „Blende(n)d beraten“ in der Liga Hessen wird erfolgreich fortgeführt. Ermöglicht wird dies durch die Verlängerung der Förderung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation.

Beim Blended Counseling werden persönliche Beratungsgespräche durch digitale Kommunikationswege – etwa per E-Mail, Chat oder Video – ergänzt. Diese Form der Beratung orientiert sich an den Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten der Ratsuchenden und ermöglicht flexible, niedrigschwellige Zugänge zur Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen. „Die Schwangerschafts(konflikt)beratung erfüllt einen umfassenden gesetzlichen Auftrag – sie begleitet Frauen, Männer und Familien in einer Lebensphase voller Fragen, Unsicherheiten und Entscheidungen. Durch die Verknüpfung persönlicher und digitaler Beratungswege ermöglichen wir Ratsuchenden mehr Flexibilität und Zugänge, die ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechen. Gerade in ländlichen Regionen mit schlechter Verkehrsanbindung nutzen Klient*innen das Angebot häufig. Wir haben ein Angebot geschaffen: Passgenau, zeitgemäß und nachhaltig“, so Regina Freisberg, Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“. 

„Beratung muss schnell und unkompliziert erreichbar sein – vor allem, wenn man Orientierung und Unterstützung braucht, wie es oft in einer Schwangerschaft der Fall ist“, erläutert Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz. „Uns als Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Beratungsstellen in ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen. Digitale Beratungsangebote sind eine zeitgemäße Möglichkeit, um auch denjenigen helfen zu können, die nicht persönlich zu einer Beratungsstelle kommen können oder wollen.“

„Mit digitalen Beratungsformaten schafft das Projekt „Blende(n)d beraten“ einen niedrigschwelligen und zeitgemäßen Zugang für ratsuchende Frauen und Mütter. Gerade in ländlichen Regionen oder bei Mobilitätseinschränkungen sorgen hybride Angebote für mehr Zugänglichkeit und Flexibilität und stellen sicher, dass Ratsuchende die Unterstützung erhalten, die sie brauchen“, sagte die Hessische Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

Nach zwei Jahren intensiver Projektlaufzeit, in denen die Grundlagen für digitale Beratungsformate geschaffen wurden, steht nun die Implementierung und Anwendung in den Beratungsstellen im Mittelpunkt. Dafür sind genügend Zeit, Erfahrungsaustausch zwischen den Beratungsstellen und eine kontinuierliche Begleitung entscheidend.

Mit der Fortführung können Fragen und Herausforderungen in der praktischen Umsetzung im Rahmen von Coaching, Austausch- und Reflexionsrunden mit den Beratungsfachkräften aufgegriffen und bearbeitet werden. Die hessische Landesregierung unterstützt mit der Projektförderung die Verankerung nachhaltiger digitaler Beratungspraxis in den Einrichtungen. Gemeinsam mit den beteiligten Verbänden und Fachkräften trägt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen dazu bei, Blended Counseling als festen Bestandteil der Beratungsarbeit in ganz Hessen zu etablieren.

 

Hintergrund zum Projekt „Blende(n)d beraten“: 
"Blende(n)d beraten" ist ein Projekt der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen e.V. in Kooperation mit dem Institut für E-Beratung der TH Nürnberg. Das Projekt mit einer zweijährigen Laufzeit wurde vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege und vom Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation gefördert. Ziel war, Beratungsstellen bei der Einführung eines gelingenden Blended Counseling-Konzepts zu unterstützen mit entsprechenden Schulungen, Workshops und auch technischer Ausstattung. Das Projekt richtete sich an alle nach dem hessischen Ausführungsgesetz geförderten Beratungsstellen in freier Trägerschaft, unabhängig ob diese schon ein Blended Counseling-Konzept anwenden oder noch ganz am Anfang stehen.

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