Rund 26.500 Menschen in Hessen haben keine Wohnung und sind in Sammelunterkünften, Pensionen oder Einrichtungen der Kommunen untergebracht. Hinzu kommen mehrere tausend Menschen, die auf der Straße leben oder bei Bekannten unterkommen – ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. Die Landesregierung hat anlässlich des Tages der Wohnungslosen die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigte Landesstrategie gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgelegt.
Als Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen haben wir das Papier ausgewertet und unser Urteil fällt zweigeteilt aus: Der Ansatz stimmt, die Verbindlichkeit fehlt.
Vieles an der Strategie ist fachlich gut begründet. Sie ist bewusst landesweit angelegt: Eine Sonderstrategie für Frankfurt lehnt sie ausdrücklich ab und nimmt auch Dörfer und Kleinstädte in den Blick, in denen Wohnungslosigkeit weniger sichtbar ist. Sie bündelt die Arbeit mehrerer Ressorts. Sechs Modellprojekte nach dem Prinzip „Housing First“ stellen Betroffenen zuerst eine eigene Wohnung zur Verfügung und bauen die weitere Unterstützung darauf auf.
„Dass das Land genau hinsieht und die Ressorts an einen Tisch bringt, ist ein echter Fortschritt“, sagt Jörg Klärner, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Grundsatz und Sozialpolitik“. „Aber eine Strategie braucht auch ein klar definiertes Ziel.“
Was der Landesstrategie fehlt
Ein solches Ziel benennt das Papier nicht. Die Strategie führt den Mangel an günstigem Wohnraum selbst als Hauptursache an, benennt aber nicht, wie viele Sozialwohnungen Hessen benötigt und bis wann sie zur Verfügung stehen sollen. Sie berichtet lediglich, was bisher gefördert wurde. Offen bleibt zudem, wer die Wirkung der Maßnahmen überprüft und wann darüber öffentlich berichtet wird. Zum Stichtag Ende Januar 2026 ist die Zahl der Untergebrachten erstmals zurückgegangen – von 29.035 auf 26.455 – ob infolge der Politik, durch eine veränderte Meldepraxis der Kommunen oder weil Menschen aus der Statistik herausgefallen sind, lässt sich anhand der vorliegenden Daten nicht beantworten.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Notunterkünfte. „Wer wohnungslos wird, hat Anspruch darauf, von der Kommune untergebracht zu werden. Wie diese Unterkünfte ausgestattet sein müssen, ist in Hessen nirgends geregelt: Ob die Zimmer abschließbar sind, ob Frauen sicher übernachten können, ob Familien sozialpädagogisch begleitet werden, entscheidet jede Stadt und jeder Landkreis für sich. Die Strategie überlässt die Ausgestaltung ausdrücklich den Kommunen. Das halten wir für falsch – hier brauchen wir klare und einheitliche Vorgaben durch das Land“, ergänzt Katharina Alborea, Sprecherin der Liga-Fachgruppe „Wohnungsnotfallhilfe“. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass Betroffene - darunter viele Kinder, Jugendliche und Frauen - immer länger dort leben müssen, weil es keinen Wohnraum für Sie gibt.
Die Liga Hessen hält deshalb drei Ergänzungen für erforderlich: Nötig sind überprüfbare Ziele für bezahlbaren Wohnraum mit klaren Zeitmarken, landesweite Mindeststandards für die Notunterbringung und eine regelmäßige öffentliche Statistik, die auch die Menschen auf der Straße und in verdeckter Wohnungslosigkeit erfasst.
„Eine Strategie misst sich nicht daran, wie viele Projekte sie aufzählt“, so Jörg Klärner abschließend. „Sie misst sich daran, ob am Ende verlässlich die betroffenen Menschen eine Wohnung haben. Denn Wohnen ist Menschenrecht.“
Zahlen und Quellen
26.455 untergebrachte wohnungslose Personen in Hessen zum Stichtag 31. Januar 2026 (Vorjahr: 29.035), Statistisches Bundesamt. Bundesweit sank die Zahl im selben Zeitraum um rund fünf Prozent auf 452.900. Menschen ohne jedes Dach und in verdeckter Wohnungslosigkeit erfasst diese Statistik nicht; die vom Land beauftragte GISS-Studie wies dafür rund 1.700 beziehungsweise 1.900 Personen aus, Erhebungswoche 25. September bis 1. Oktober 2023.