Geplantes Sondervermögen im Bund und investiven Mitteln der Landesregierung
“Wir begrüßen sehr, dass die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in spe mit Blick auf die sich verschärfende wirtschaftliche Lage Handlungsfähigkeit zeigen und ein Sondervermögen auflegen wollen.
Nun kommt es darauf an, den finanziellen Spielraum durch einen Investitionsfonds und eine Reform der Schuldenbremse klug für Zukunftsaufgaben zu nutzen. Die Mittel aus diesem Fonds müssen auch für die Freie Wohlfahrtspflege zugänglich sein. Dies ist zentral, damit der Sanierungsstau beim Gebäudebestand, bei der Digitalisierung und ökologischer Transformation in der sozialen Infrastruktur angegangen werden kann. Aus Eigenmitteln sind diese Kosten für die gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste der Wohlfahrtsverbände nicht zu stemmen. Um die wichtige soziale Infrastruktur zukunftsfest zu machen und damit gute soziale Angebote für die Menschen zu erhalten, müssen auch die Wohlfahrtsverbände mitgedacht werden.
Der Reformbedarf ist tiefgreifend, zumal die 100 Mrd. € für die Länder aus dem Sondervermögen des Bundes für zehn Jahre geplant sind. Wir erwarten, dass sich auch Hessen für weitergehende Strukturreformen einsetzt, für Bürokratieabbau und bürokratiearme Zugänge zu Fördermitteln. Es braucht auch in Hessen Förderprogramme, die gemeinnützige Träger der Wohlfahrtsverbände nutzen können. Wir hoffen, dass der von der Hessischen Landesregierung angekündigte Daseinsvorsorgefonds hierfür genutzt wird.
Der erhebliche Sanierungsstau in den Ländern und Kommunen ist allerdings auch ein Strukturproblem. Wir sehen mit Sorge, dass viele Kommunen schon jetzt ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht mehr erbringen können. Kassel und Groß-Gerau sind alarmierende Beispiele. Es braucht daher auch strukturelle Änderungen bei der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Auch hier erwarten wir Unterstützung von der Landesregierung.“
Ansprechperson für die Medien
Michael Schmidt
Liga-Vorstandsvorsitzender
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