Die Landesarbeitsgemeinschaften der Frauenhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen und die Liga Hessen fordern die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes entsprechend der Vorgaben der Istanbul-Konvention
Die Zahl der Frauenhausplätze muss in Hessen verdoppelt werden, um allen von Gewalt betroffenen Frauen ausreichend Schutz zu bieten. Aktuell fehlen rund 800 Plätze hessenweit, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Darauf weisen Verbände und Organisationen, die sich im hessischen Gewalthilfesystem engagieren, anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November hin. Sie appellieren an die Landesregierung, den Ausbau von Beratungsangeboten und Frauenhäusern entschlossen voranzubringen. Dafür muss das Land das Anfang des Jahres auf Bundesebene beschlossene Gewalthilfegesetz in Hessen umfassend im Sinne der Menschenrechtskonvention umsetzen.
Im Jahr 2024 wurden bundesweit 132 Frauen von ihren Partnern oder Expartnern getötet. Laut des Monitors Gewalt gegen Frauen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mussten in Hessen im Jahr 2022 durchschnittlich 72 Frauen pro Einrichtung aufgrund von räumlichen Kapazitäten abgewiesen werden. Mit jeder Abweisung wird das Recht der Betroffenen auf ein gewaltfreies Leben verletzt. Das neue Gewalthilfegesetz eröffnet die historische Chance, diese eklatante Versorgungslücke zu schließen und zu einer grundsätzlichen Verbesserung zu kommen. Das schließt auch den Ausbau der Beratungs- und Interventionsstellen mit ein.
Nach dem Gewalthilfegesetz haben Frauen und ihre Kinder ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Bereits 2027 müssen alle Bundesländer ein ausreichendes, niedrigschwelliges und flächendeckendes Hilfesystem sicherstellen.
Eine ausreichende Finanzierung, wenig Bürokratie, ein hoher Qualitätsstandard und die Wahrung der Anonymität sind die Leitplanken, an denen sich ein zukünftiges hessisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz orientieren sollte. Eine Unterstützung muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich sein. Wichtig ist, dass auch besonders vulnerable Gruppen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, uneingeschränkten Zugang zum Gewalthilfesystem erhalten. Dazu gehören Transfrauen, nicht-binäre Personen, Betroffene mit Behinderung und junge Erwachsene sowie wohnungslose Frauen, Drogenkonsumentinnen und Frauen mit Psychiatrieerfahrung. Insbesondere die Arbeit mit vulnerablen Gruppen ist sehr zeit- und personalintensiv und erfordert umfassende Ressourcen.
Für einige zentrale Bausteine des Gewaltschutzes, wie Prävention oder Täterarbeit, ist im Gewalthilfegesetz bedauerlicherweise kein Rechtsanspruch verankert. In diesen Bereichen ist das Land, zusammen mit den Kommunen, aufgerufen, weiterhin Verantwortung zu übernehmen und diesen Bereich flächendeckend auszubauen.
Ansprechpersonen für die Presse:
Kristina Nottbohm / Sprecherin der Fachgruppe Frauen und Familie / Liga Hessen Referentin Frauen und Mädchen
Tel: 069 955262 11, Kristina.Nottbohm(at)paritaet-hessen.org
Heike Schlott / Sprecherin für die LAG Beratungs- und Interventionsstellen
Fachberatungsstelle Frauenräume
Tel: 06151/375080, info(at)frauenberatung-darmstadt.de
Lisa Ortwein / Sprecherin für die LAG Autonomer Frauenhäuser
Tel.: 06181/12575, lag-frauenhaus(at)gmx.de