Erneut Afghanen aus Hessen nach Kabul ausgeflogen

Die Liga Hessen ist entsetzt darüber, dass sich auch die Hessische Landesregierung an der jüngsten Sammelabschiebung nach Afghanistan beteiligt hat

Den Wohlfahrtsverbänden liegen Informationen vor, dass drei Männer aus Hessen an Bord des Flugzeugs waren, das am Dienstagabend in Leipzig gestartet und am Mittwoch in Kabul gelandet ist. „Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan sind unverantwortlich und gefährden Menschenleben“, kritisiert Stefan Gillich, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Armut, Migration und soziale Integration“. Die Sicherheitslage in Afghanistan verschlechtert sich kontinuierlich, allein in der vergangenen Woche wurden bei mehreren Anschlägen über 250 Menschen getötet.

Erst am 17. Oktober hat das Bundesverkehrsministerium Fluglinien eindringlich davor gewarnt, den Flughafen Kabul anzusteuern, da dort Raketen-Angriffe drohten. „Dass genau dorthin nun Geflüchtete ausgeflogen wurden, ist zynisch und dass Hessen dafür mitverantwortlich ist, verurteilen wir auf das Schärfste“, sagt Lea Rosenberg, stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Liga-Arbeitskreises.

Die hessische Regierungskoalition hatte sich bereits Anfang des Jahres darauf verständigt, „vorrangig“ Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. „Aber diese Einschränkung ist für uns kein Grund zur Entwarnung“, sagt Lea Rosenberg. Denn nach einer kürzlich vom hessischen Innenministerium für den Landtag veröffentlichten Liste waren von den zehn Personen, die seit dem Start der Sammelabschiebungen im Dezember 2016 aus Hessen abgeschoben wurden, nur zwei zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. „Es sind also keineswegs nur Schwerverbrecher betroffen“, betont Lea Rosenberg und ergänzt: „Ohnehin gilt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit auch für Straftäter, ebenso das Verbot der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.“ Daher ist eine Vermischung von Strafrecht mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht aus Sicht der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände grundsätzlich äußerst problematisch. 

Wir fordern die hessische Landesregierung zur Kehrtwende auf. Sie darf sich an künftigen Abschiebungen nach Afghanistan nicht mehr beteiligen“, so Stefan Gillich. „Stattdessen sollte sie umgehend vor der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen, einen vorerst dreimonatigen Abschiebestopp zu verhängen.“ Diesen Spielraum haben die Bundesländer und sollten ihn nutzen, um die Zeit zu überbrücken, bis die Bundesregierung die angekündigte neue Lagebeurteilung für Afghanistan vorlegt. Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände kann diese Lagebeurteilung angesichts der desaströsen Situation in Afghanistan nur das Ergebnis haben, dass eine sichere Rückkehr dorthin derzeit nicht möglich ist. 


Ansprechpartner des Liga-Arbeitskreises 2 „Armut, Migration und soziale Integration“:

Stefan Gillich, Vorsitzender / Email: stefan.gillich@diakonie-hessen.de

Lea Rosenberg, Stellvertretende Vorsitzende / Email: lea.rosenberg@paritaet-hessen.org