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Bund-Sondervermögen als Chance für die soziale Infrastruktur: Nun ist das Land Hessen am Zug

Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen begrüßt Öffnung des Sondervermögens für gemeinnützige Träger I Beteiligung der Liga bei Ausarbeitung und Umsetzung auf Landesebene

Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sind ein positives Signal für die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Besonders erfreulich ist, dass nun auch Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie gemeinnützige Träger explizit in den förderfähigen Investitionsbereichen genannt werden.

Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund insgesamt 100 Milliarden Euro für die Modernisierung und Stärkung der Infrastruktur in Deutschland bereit. „Es ist richtig und notwendig für die Menschen im Land, dass die Bundesregierung den sozialen Bereich mitdenkt und die Förderung trägerneutral ausgestaltet hat. Damit wird es endlich möglich, dass auch gemeinnützige Organisationen, die zentrale Aufgaben in der Daseinsvorsorge übernehmen – etwa im Bereich Bildung, Betreuung, Pflege und Eingliederungshilfe – von diesen investiven Mitteln profitieren können“, bewertet Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Liga Hessen, die neuesten Entwicklungen. „Wir begrüßen diese Entscheidung und sehen darin ein klares Signal für die Wertschätzung und Stärkung des gemeinnützigen Sektors.“

Damit die Investitionen zielgerichtet in Modernisierung, Digitalisierung und Klimaneutralität fließen können, appelliert die Liga an die Hessische Landesregierung und die Verwaltung, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Mittelvergabe auf Landesebene aktiv mit einzubinden. „Wir wissen welche Investitionen am dringendsten sind. Wir wissen wie Bewohner*innen und Mitarbeitende beispielsweise durch Hitzeschutz unterstützt oder Digitalisierung entlastet werden können“, so Schmidt weiter.

Diese Maßnahmen sollten umgesetzt werden: 

  • Förderprogramme für soziale Infrastruktur auflegen: Soziale Träger müssen bei Klimaschutz- und Digitalisierungsmaßnahmen gezielt unterstützt werden. Konkret könnten Programme zur energetischen Sanierung sowie zur digitalen Erreichbarkeit aufgelegt werden, um die Resilienz und Zukunftsfähigkeit der sozialen Dienste zu stärken.

  • Gemeinnützige Träger aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden: Damit die Mittel des Sondervermögens zielgerichtet eingesetzt werden, sollten Vertreter*innen der Freien Wohlfahrtspflege und anderer gemeinnütziger Organisationen systematisch an der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen beteiligt werden.

  • Förderbedingungen an die Bedarfe gemeinnütziger Träger anpassen: Die Förderkriterien sollten so gestaltet werden, dass sie die spezifischen Herausforderungen gemeinnütziger Träger – etwa bei Investitionen in Klimaschutz, Barrierefreiheit oder Digitalisierung – berücksichtigen. Dazu gehört auch, bürokratische Hürden abzubauen, die hauptsächlich in der Gemeinnützigkeit und der mangelnden Rücklagenbildung begründet liegen oder beispielsweise auch in der fehlenden Einstufung als KMU. Antragsverfahren sollte zudem vereinfacht werden. 

  • Langfristige Planungssicherheit schaffen: Investitionen in soziale Infrastruktur benötigen Planungssicherheit. Die Landesregierung sollte daher transparente und verlässliche Rahmenbedingungen für die Mittelvergabe schaffen, um nachhaltige Projekte zu ermöglichen.

  • Sozial-ökologische Transformation fördern: Das Sondervermögen sollte gezielt für Projekte eingesetzt werden, die sowohl soziale als auch ökologische Ziele verfolgen, wie etwa nachhaltige Mobilitätskonzepte oder die energetische Sanierung bezahlbaren Wohnraums, auch im Bereich sozialer Träger.

Das Land kann mit diesen Schritten das Potenzial des Sondervermögens voll ausschöpfen und sicherstellen, dass gemeinnützige Träger nachhaltig modernisiert werden. „Durch uns lebt Sozialstaat, die Menschen erleben, dass soziale Leistungen bei Ihnen ankommen und wir helfen der Politik soziale Probleme zu lösen“, fasst Schmidt zusammen. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen stehe bereit, gemeinsam mit Land und Kommunen sinnvolle und nachhaltige Projekte für ein sozialeres Hessen umzusetzen.

 

Ansprechpartner:

Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender 

Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.

Tel.: 0561 / 50 77-104

E-Mail: michael.schmidt(at)awo-nordhessen.de 

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