Das Hessische Innenministerium hat am 23.12.2019 einen neuen „Grundsatzerlass zur Förderung der freiwilligen Rückkehr aus Hessen“ vom 21.11.2019 veröffentlicht. Damit haben sich die rechtlichen Grundlagen der hessischen Rückkehrberatung seit Erstellung des „Praxisleitfadens“ verändert, so dass die Beratungshinweise mittlerweile veraltet sind.
<link https: fluechtlingsrat-hessen.de files informationsmaterialien erlasse hmdis>Zum Download des „Grundsatzerlass zur Förderung der freiwilligen Rückkehr aus Hessen“ vom 21.11.2019