Gutachten zeigt: Hessen setzt Bundesrecht nicht hinreichend um
Gutachten zur Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der Ersuchen der Härtefallkommission des Landes Hessen Prof. Dr. jur. Holger Hoffmann, Fachhochschule Bielefeld, Fachbereich Sozialwesen