Streit der Kostenträger verzögert Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen

Die Liga Hessen befürchtet beim BTHG Einbußen für Menschen mit Behinderung

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Durch das neue Gesetz sind die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und neue Verfahren, wie jemand zu Unterstützungsleistungen kommt, bis Ende 2019 neu zu regeln. Dies betrifft in Hessen über 65.000 Menschen. Bedauerlicherweise befassen sich die beteiligten Kostenträger nicht mit den inhaltlichen Änderungen und damit verbundenen geänderten Rechtsansprüchen von Menschen mit Behinderung, sondern streiten  seit Monaten primär über die Frage, wer zukünftige Kosten übernehmen soll.

„Es kann nicht sein, dass sich durch die Streitigkeiten der Kostenträger in Hessen die Umsetzung des Teilhabegesetzes weiter verzögert“, mahnt Rita Henning, Vorsitzende des Arbeitskreises „Menschen mit Behinderungen“ der Liga Hessen an. Nach jahrzehntelangem Ringen läge endlich ein Teilhabegesetz vor, durch das selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung umfassend gestärkt wird. Aber anstatt in Hessen ein bewährtes System zu nutzen, um die Inhalte der Teilhabeleistungen im Sinne des neuen Gesetzes gut umzusetzen, werde nur über Geld geredet. Von den Menschen, die es betrifft, spricht kaum jemand. „Die bisherige Solidargemeinschaft in der Finanzierung der Eingliederungshilfe steht vor dem Scheitern, stattdessen wollen die kreisfreien Städte wie „Stadtstaaten“ diese Leistungen selbst finanzieren – wir leben aber nicht in einem Stadtstaat in Hessen“, so Henning.

Die Liga Hessen befürchtet durch diese Entwicklung, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung Schaden nehmen wird, wenn Eingliederungshilfeleistungen nach Kassenlage der jeweiligen Kommunen erfolgen.

Die Liga Hessen stellt klar: Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung muss in erster Linie eine gleichmäßige Qualität und Versorgung an Unterstützung gewährleisten – ganz unabhängig vom Wohnort eines beeinträchtigten Menschen. Menschen mit Behinderung sollen ihren Wohn- und Lebensort genauso selbst wählen können, wie jeder andere auch. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darf nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der politischen Ansicht einer Region in Hessen abhängig sein: Teilhabe darf kein „Luxus“ sein!

 Ansprechpartnerin:

 Rita Henning

Telefon: 0561 1095-3106

rita.henning@diakonie-hessen.de

Vorsitzende des Liga-Arbeitskreises "Menschen mit Behinderungen"