Sie wollen hier arbeiten und werden ausgewiesen
Pflegehelfer*innen in Hessen mit einer einjährigen Qualifikation werden dringend gebraucht und trotzdem abgeschoben – Hessisches Innenministerium muss hier handeln!
„Es ist völlig absurd – jetzt habe ich endlich Mitarbeitende gefunden, die als Pflegehelfer*innen in unserer Einrichtung arbeiten können und wollen; sie müssen aber jeden Tag Angst haben, aus dem Land ausgewiesen zu werden.“ Frau Richter-Neidhart ist verzweifelt. Sie leitet den Seniorenstift Hohenwald in Kronberg mit 140 Plätzen. Der Fachkräftemangel ist nicht nur hier Dauerthema. Tausende Pfleger*innen werden gebraucht. Der Bund möchte dieses Problem mit dem neuen Personalbemessungsgesetz lösen: Demnach können mehr Menschen mit einer einjährigen Ausbildung zum/r Helfer*in eingestellt werden. So die Theorie.
„Menschen aus Drittstaaten, die die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht auf Anhieb schaffen, droht die Abschiebung, selbst wenn sie die staatlich anerkannte einjährige Qualifizierung zum/r Pflegehelfer*in erfolgreich abgeschlossen haben. Wir brauchen diese Mitarbeiter*innen dringend in unseren Einrichtungen und haben hier keine Chance. Ab Juli 2023 müssen alle Pflegeeinrichtungen sogar mehr einjährig ausgebildete Menschen einstellen – das sind fast 5.000 zusätzliche Kräfte in Hessen. Aber den Mitarbeitenden und uns werden Steine in den Weg gelegt“, sagt Michael Schmidt, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Gesundheit, Pflege und Senioren“.
Das soll sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändern: Dann können anerkannte Pflegehilfskräfte hier arbeiten und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Allerdings wird es bis zum Jahreswechsel dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt. „Darauf können die Einrichtungen nicht warten“, so Schmidt, „Es gäbe auch eine Lösung auf Landesebene. Das Innenministerium könnte die Ausländerbehörden anweisen, Einzelfallprüfungen zu beschleunigen und den einjährig examinierten Pflegehilfskräften eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, weil ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches und arbeitsmarktpolitisches Interesse an ihrer Arbeit besteht.“[1]
Ihre Ansprechpartner*innen
Michael Schmidt, Vorsitzender des Arbeitskreises „Gesundheit, Pflege und Senioren“
E-Mail: michael.schmidt@awo-nordhessen.de
Tel. 0561 5077-104
Claudia Richter-Neidhart, Einrichtungsleitung Seniorenstift Hohenwald
Stiftung Heilig-Geist gGmbH
E-Mail: Richter-Neidhart.Claudia@STHHG.DE
Tel.: 06173 9390-0
[1] Eine Übergangslösung für Hessen könnte sein, Aufenthaltserlaubnisse auf Grundlage von § 19c Abs. 3 AufenthG zu erteilten. In § 19c Abs. 3 AufenthG ist bereits jetzt vorgesehen, dass einem Ausländer im begründeten Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn an seiner Beschäftigung ein „öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse“ besteht. Dies ist im Falle der 1jährig-examinierten Pflegehelfer*innen in Hessen klar gegeben.