Qualität bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung gesichert

Wohlfahrtsverbände und kommunale Spitzenverbände einigen sich auf Rahmenvereinbarung zur Integration in hessischen Kitas.

Kinder mit Behinderung und ihre Familien können bei der Betreuung in hessischen Kindertagesstätten auch weiterhin auf die gewohnte Qualität zählen. Mit der gestrigen Zustimmung des Hessischen Landkreistages kann eine zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen ausgehandelte neue Rahmenvereinbarung Integrationsplatz in Kraft treten, wie die Verhandlungspartner gemeinsam mitteilen. Sie sehen in dem erzielten Kompromiss eine verlässliche Grundlage, um Kinder mit Behinderung in den Kitas erfolgreich zu integrieren. Das gilt nun auch für Integrationskinder unter drei Jahren.

Die neue Vereinbarung sieht vor, dass bei der Betreuung bisherige Standards erhalten bleiben. So wird die Platzzahl einer Regelgruppe bei Aufnahme eines Kindes mit Integrationsbedarf um fünf Kinder auf 20 Kinder abgesenkt. Die maximale Größe einer Krippengruppe wird bei Aufnahme eines Integrationskindes elf statt zwölf Kinder betragen. Um die Eingliederung in die Gruppe möglich zu machen, darf höchstens ein Drittel aller Gruppenkinder Integrationsbedarf haben.

Auch weiterhin gibt es für jedes Kind mit Behinderung im Regelfall 15 zusätzliche Fachkraftstunden pro Woche. Bei Integrationskindern unter drei Jahren sind es nun 13 zusätzliche Fachkraftstunden. Die Pauschale pro Fachkraftstunde wurde auf 1140 Euro jährlich erhöht und damit an das aktuelle Lohnniveau angepasst.

„Dass die hessischen Kommunen zu den bisherigen Qualitätsstandards stehen, begrüßen wir sehr“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises „Kinder, Jugend, Frauen und Familie“ und Liga-Verhandlungsführer Thomas Domnick. Er verwies zugleich auf die Rolle der Landesregierung. „Durch die Zusage im Koalitionsvertrag, den Kommunen zusätzliche zehn Millionen Euro für die Integration von Kindern mit Behinderung zur Verfügung zu stellen, hat die Landesregierung Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen gebracht.“

„Wir erwarten nun die schnellstmögliche Änderung des Kifög als Voraussetzung
für die Ausschüttung der zugesicherten Landesmittel. Diese müssen sodann
rückwirkend ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 zur Verfügung stehen“, so die
zuständigen Geschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände Dr. Jan
Hilligardt (HLT), Stephan Gieseler (HStT) und Karl Christian Schelzke (HStGB).

Kommunale Spitzenverbände und Liga verhandeln seit rund anderthalb Jahren
über eine Neufassung der bisherigen Rahmenvereinbarung von 1999. Eine
Neuregelung war mit Blick auf den im vergangenen Jahr eingetretenen
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder notwendig
geworden. Außerdem war eine Anpassung an das seit Jahresanfang geltende
KiföG nötig geworden.