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Onlinezugangsgesetz: Infoveranstaltung der Liga Hessen

Auf der Basis des Online-Zugangsgesetzes sollen bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Im Fokus der Informationsveranstaltung der Liga Hessen standen der Blick auf den aktuellen Status der Umsetzung sowie auf praktische Beispiele der Digitalisierung von Sozialleistungen. Mit Hilfe einer sogenannten „OZG-Sozialplattform“ sollen Nutzer*innen von Verwaltungsleistungen in den Mittelpunkt gestellt werden. Allein das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die Fachaufsicht für ca. 190 Verwaltungsleistungen, die sich an diverse Zielgruppen richten. Die Wohlfahrtsverbände erhalten in ihrer Rolle als Dienstleister und Arbeitgeber zum Beispiel zukünftig die Möglichkeit, sich mit verschiedenen Beratungsangebote auf der Plattform zu platzieren oder auch die berufliche Anerkennung für Fachpersonal online zu beantragen. Als Anbieter von Beratungsleistungen wird für die Wohlfahrtsverbände und deren Beratungsstellen die „OZG-Sozialplattform“ eine große Rolle spielen.

Die Info-Veranstaltung ging auf folgende Inhalte ein:

  • Begrüßung HMSI, Thorsten Henz
  • Einführung OZG – Referent Thomas Uhlen – Caritas in Niedersachsen
  • Bericht Stand der Umsetzung OZG – Referent Volker Mosler – Kommunale Koordinierungsstelle Hessen
  • Sozialplattform – Referentin Beatrice Berbig (OZG Plattform NRW)
  • Praxisbericht Online-Beratung an der Schnittstelle OZG – Rüdiger Dreier – Caritasverband Münster

Zum Fachpublikum der Veranstaltung gehörten Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Beratungsstellen, deren Leistungen sich z. B. an Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, an Geflüchtete mit sozial- oder asylrechtlichen Fragen, an Menschen mit Überschuldungs- oder psychosozialen Problemen richten. Für sie ist es besonders wichtig, dass die Zugänge barrierefrei gestaltet werden und keine Ausgrenzung erfolgt, weil sie zum Teil nicht über einen Zugang zum Internet, zu Laptop, Tablet oder Drucker verfügen.Außerdem wurde ein anonymer Zugang als wichtig erachtet, Datenschutzanforderungen, Qualifizierung der Mitarbeitenden und die Kompatibilität der Software der Träger mit den Schnittstellen bei der Sozialplattform.

Eine Orientierung an Lebenslagen verschiedener Zielgruppen liegt der Planung der OZG Leistungen zugrunde. Ein Kernstück der OZG Vorgehensweise ist das Once-Only-Prinzip. Daten und Dokumente der Bürgerinnen und Bürger sollten nur einmal erfasst werden müssen. Die Bundesländer haben sich die Verantwortung für die Umsetzung der verschiedenen OZG-Leistungen aufgeteilt, das ist das Einer für Alle Prinzip (EfA). So hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen die Federführung bei Leistungen des Bundesressorts Arbeit und Soziales übernommen. Die zur Nach-/Mitnutzung erstellten Leistungen sind hier einsehbar: https://www.fitko.de/fit-store.

Für zukünftige Veranstaltungen wollen wir immer wieder auf aktuelle Themen zur Digitalisierung im Rahmen der OZG Umsetzung eingehen und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihre Liga Geschäftsstelle / QAG Digitalisierung