Im Mittelpunkt des Aufgabengebietes des Arbeitskreises 4 stehen die Probleme und Anliegen von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Themen sind daher die Wohn- und Arbeitssituation der Betroffenen ebenso wie z. B. Fragen der Frühförderung, der integrativen Kindertagesstätten und der Gemeindepsychiatrie.

Mitglieder des Arbeitskreises

Vorsitz: Carsten Tag I Diakonie Hessen
Geschäftsführung: Rita Henning I Diakonie Hessen
Stellvertr. Geschäftsführung: Brigitte Roth I Der Paritätische Hessen
Weitere Mitglieder:
Florian Bach I AWO Hessen-Süd
Christian Garden I AWO Hessen-Süd
Rolf Reyher I AWO Nordhessen
Mareike Pommerening I AWO Nordhessen
Oliver Rodenhäuser I Der Paritätische Hessen
Christoph Kapp I Der Paritätische Hessen
Timo Böhm I DRK LV Hessen
Dorothea Grund-Ueckert I DRK LV Hessen
Petra Brodowski I Diakonie Hessen
Stefan Gerland I Diakonie Hessen
Markus Reiter I Caritasverband für die Diözese Fulda
Daniela Schiffer I Caritasverband für die Diözese Fulda
Dr. Elke Groß I Caritasverband für die Diözese Limburg
Sabine Hartmann I Caritasverband für die Diözese Mainz
ständige Gäste:
Christoph Hille I LAG WfB in Hessen
Cetin Upcin I HLS
Sonja Heer I Diakonie Hessen

Neue Landesrahmenvereinbarung "Frühförderung" in Kraft

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben gemeinsam die bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Mit dem Jahreswechsel trat die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX in Kraft.

Brigitte Roth, stv. Geschäftsführerin des AK Eingliederungshilfe dazu:

„Hinter uns liegen vier intensive Jahre der Vorbereitung und der Verhandlung zur neuen Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Die Liga Hessen ist in die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden mit einem eigenen Entwurf einer Landesrahmenvereinbarung im Juli 2021 gestartet. In den sich ab dem Frühjahr 2022 anschließenden Verhandlungen konnten Teile des Liga-Entwurfs übernommen werden. Es ist ein Meilenstein zum Erhalt der interdisziplinären Frühförderung, da ab 2025 die Kassen einen Teil der Kosten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit übernehmen, die über die bundesweit geregelte Finanzierung von medizinisch-therapeutischen Leistungen hinausgehen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer interdisziplinären Finanzierung der Komplexleistung durch beide Kostenträger (Eingliederungshilfe und Krankenkassen) gegangen.“


Hier können Sie die "Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach § 46 Absatz 4 SGB IX" einsehen und herunterladen.

Umsetzung des BTHG in Hessen: Wo stehen wir?

Interview mit Rita Henning, Brigitte Roth und Dr. Elke Groß vom Liga-Arbeitskreis „Eingliederungshilfe“ zu den neuen Rahmenverträgen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen.

Was bedeutet das für die Menschen, welche Herausforderungen ergeben sich, welchen Handlungsbedarf sehen sie für die künftige Landesregierung?

>> Hier geht es zum Interview <<

 

Stellungnahmen


Die Liga nimmt Stellung zur Evaluation des Hessischen Landesblindengeldgesetzes

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Die Liga Hessen hat zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften Stellung genommen.

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Die Liga hat sich zur Landesverordnung zur Ausführung des Hessischen
Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBPAV) in einer Stellungnahme…

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Positionen


Position der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. zu den Anforderungen an Unabhängige Beratung im Rahmen der Umsetzung von…

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Eckpunkte für ein menschenrechtsorientiertes Psychisch-Kranken-Hilfe- Gesetz aus Sicht der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen

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Vereinbarung zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und den Verbänden privater Träger in Hessen.

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