AK 4 Eingliederungshilfe
Im Mittelpunkt des Aufgabengebietes des Arbeitskreises 4 stehen die Probleme und Anliegen von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Themen sind daher die Wohn- und Arbeitssituation der Betroffenen ebenso wie z. B. Fragen der Frühförderung, der integrativen Kindertagesstätten und der Gemeindepsychiatrie.
| Vorsitz: Carsten Tag I Diakonie Hessen |
| Geschäftsführung: Rita Henning I Diakonie Hessen |
| Stellvertr. Geschäftsführung: Brigitte Roth I Der Paritätische Hessen |
| Weitere Mitglieder: |
| Jenny Machner I AWO Hessen-Süd |
| Christian Garden I AWO Hessen-Süd |
| Rolf Reyher I AWO Nordhessen |
| Mareike Pommerening I AWO Nordhessen |
| Oliver Rodenhäuser I Der Paritätische Hessen |
| Christoph Kapp I Der Paritätische Hessen |
| Timo Böhm I DRK LV Hessen |
| Dorothea Grund-Ueckert I DRK LV Hessen |
| Petra Brodowski I Diakonie Hessen |
| Sandra Möller I Diakonie Hessen |
| Markus Reiter I Caritasverband für die Diözese Fulda |
| Alicia Mathes I Caritasverband für die Diözese Fulda |
| Dr. Elke Groß I Caritasverband für die Diözese Limburg |
| Sabine Hartmann I Caritasverband für die Diözese Mainz |
| ständige Gäste: |
| Christoph Hille I LAG WfB in Hessen |
| Susanne Schmitt I HLS |
| Sonja Heer I Diakonie Hessen |
Mittwoch, 25.02.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Zoom-Meeting
Dienstag, 21.04.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Der Paritätische, Frankfurt
Mittwoch/Donnerstag, 01.07. - 02.07.2026
Klausurtagung I Martin-Niemölle-Haus, Schmitten
Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Zoom-Meeting
Mittwoch, 02.12.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Der Paritätische, Frankfurt
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben gemeinsam die bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Mit dem Jahreswechsel trat die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX in Kraft.
Brigitte Roth, stv. Geschäftsführerin des AK Eingliederungshilfe dazu:
„Hinter uns liegen vier intensive Jahre der Vorbereitung und der Verhandlung zur neuen Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Die Liga Hessen ist in die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden mit einem eigenen Entwurf einer Landesrahmenvereinbarung im Juli 2021 gestartet. In den sich ab dem Frühjahr 2022 anschließenden Verhandlungen konnten Teile des Liga-Entwurfs übernommen werden. Es ist ein Meilenstein zum Erhalt der interdisziplinären Frühförderung, da ab 2025 die Kassen einen Teil der Kosten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit übernehmen, die über die bundesweit geregelte Finanzierung von medizinisch-therapeutischen Leistungen hinausgehen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer interdisziplinären Finanzierung der Komplexleistung durch beide Kostenträger (Eingliederungshilfe und Krankenkassen) gegangen.“
Anlagen:
Anlage 4 Anforderungen Frühförderstelle
Anlage 6 Vergütungsvereinbarung AC Stand 04-2025
Interview mit Rita Henning, Brigitte Roth und Dr. Elke Groß vom Liga-Arbeitskreis „Eingliederungshilfe“ zu den neuen Rahmenverträgen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen.
Was bedeutet das für die Menschen, welche Herausforderungen ergeben sich, welchen Handlungsbedarf sehen sie für die künftige Landesregierung?
>> Hier geht es zum Interview <<
(Dezember 2023)