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AK 4 Eingliederungshilfe


Im Mittelpunkt des Aufgabengebietes des Arbeitskreises 4 stehen die Probleme und Anliegen von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Themen sind daher die Wohn- und Arbeitssituation der Betroffenen ebenso wie z. B. Fragen der Frühförderung, der integrativen Kindertagesstätten und der Gemeindepsychiatrie.

Vorsitz: Carsten Tag I Diakonie Hessen
Geschäftsführung: Rita Henning I Diakonie Hessen
Stellvertr. Geschäftsführung: Brigitte Roth I Der Paritätische Hessen
Weitere Mitglieder:
Jenny Machner I AWO Hessen-Süd
Christian Garden I AWO Hessen-Süd
Rolf Reyher I AWO Nordhessen
Mareike Pommerening I AWO Nordhessen
Oliver Rodenhäuser I Der Paritätische Hessen
Christoph Kapp I Der Paritätische Hessen
Timo Böhm I DRK LV Hessen
Dorothea Grund-Ueckert I DRK LV Hessen
Petra Brodowski I Diakonie Hessen
Sandra Möller I Diakonie Hessen
Markus Reiter I Caritasverband für die Diözese Fulda
Alicia Mathes I Caritasverband für die Diözese Fulda
Dr. Elke Groß I Caritasverband für die Diözese Limburg
Sabine Hartmann I Caritasverband für die Diözese Mainz
ständige Gäste:
Christoph Hille I LAG WfB in Hessen
Susanne Schmitt I HLS
Sonja Heer I Diakonie Hessen

Mittwoch, 25.02.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Zoom-Meeting

Dienstag, 21.04.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Der Paritätische, Frankfurt

Mittwoch/Donnerstag, 01.07. - 02.07.2026
Klausurtagung I Martin-Niemölle-Haus, Schmitten

Mittwoch, 09.09.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Zoom-Meeting

Mittwoch, 02.12.2026, 10:00 - 15:30 Uhr
Der Paritätische, Frankfurt

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hessen, die Kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer haben gemeinsam die bestehende Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder grundlegend überarbeitet. Mit dem Jahreswechsel trat die neue Landesrahmenvereinbarung nach § 46 Absatz 4 SGB IX in Kraft.

Brigitte Roth, stv. Geschäftsführerin des AK Eingliederungshilfe dazu:

„Hinter uns liegen vier intensive Jahre der Vorbereitung und der Verhandlung zur neuen Landesrahmenvereinbarung Frühförderung. Die Liga Hessen ist in die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden mit einem eigenen Entwurf einer Landesrahmenvereinbarung im Juli 2021 gestartet. In den sich ab dem Frühjahr 2022 anschließenden Verhandlungen konnten Teile des Liga-Entwurfs übernommen werden. Es ist ein Meilenstein zum Erhalt der interdisziplinären Frühförderung, da ab 2025 die Kassen einen Teil der Kosten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit übernehmen, die über die bundesweit geregelte Finanzierung von medizinisch-therapeutischen Leistungen hinausgehen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer interdisziplinären Finanzierung der Komplexleistung durch beide Kostenträger (Eingliederungshilfe und Krankenkassen) gegangen.“


Hier können Sie die "Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach § 46 Absatz 4 SGB IX" einsehen und herunterladen.

Anlagen: 

Anlage 1 Ablaufschema 

Anlage 2 Abschlussbericht 

Anlage 3 FuB

Anlage 4 Anforderungen Frühförderstelle

Anlage 5 Kooperationsvertrag 

Anlage 6 Vergütungsvereinbarung AC Stand 04-2025

Anlage 7 Einwilligungserklärung Datenschutz

Interview mit Rita Henning, Brigitte Roth und Dr. Elke Groß vom Liga-Arbeitskreis „Eingliederungshilfe“ zu den neuen Rahmenverträgen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen.

Was bedeutet das für die Menschen, welche Herausforderungen ergeben sich, welchen Handlungsbedarf sehen sie für die künftige Landesregierung?

>> Hier geht es zum Interview <<

(Dezember 2023)

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